Datenschutzerklärung
INHALTSVERZEICHNIS
1. Geltungsbereich 2. Vertragsart und Vertragsgegenstand 3. Vertragsschluss 4. Vergütung der Leistungen, Fälligkeit und Rechnungsstellung 5. Laufzeit und Kündigung 6. Grundlagen der Zusammenarbeit 7. Garantie 8. Nutzungsrechte und Urheberrechte 9. Referenznennung 10. Haftung 11. Datenschutz 12. Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von Strünck Recruiting & Consulting GmbH

Schadowstr. 57, 40212 Düsseldorf

(„Von Strünck Recruiting & Consulting GmbH“) Stand: 17.05.2024

§1 Geltungsbereich
Die Von Strünck Recruiting & Consulting GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (nachfolgend Von Strünck Recruiting) bietet unter www.vs-recruiting.de sowie unter anderen von Von Strünck Recruiting betriebenen Domains, Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen Von Strünck Recruiting als Anbieter der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Kooperationsvertrags im Sinne dieser AGB.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.
Mit Zustandekommen des Kooperationsvertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese kann zur Zeit des Vertragsschlusses auf der Von Strünck Recruiting Webseite eingesehen werden.

§2 Vertragsart und Vertragsgegenstand
Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und Online-Recruitings. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.
Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber einen Zugang zur Von Strünck Recruiting Mitgliederbereich, wo die zur Kooperation relevanten Angaben und Dokumente zur Verfügung gestellt werden.
Bei dem zwischen Von Strünck Recruiting und dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schulden.
In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Kooperationsvertrags steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu.
Von Strünck Recruiting garantiert eine, im Vertrag präzisierte, Anzahl an Einstellungen oder Bewerbungen (durch Von Strünck Recruiting kontaktierte Berufsinteressenten mit von Von Strünck Recruiting oder durch den Kandidaten erstellten Lebenslauf).

§3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss zwischen Von Strünck Recruiting und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, Adobe Sign oder andere elektronische Form) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Hierbei sind etwaige Bindungsfristen zu beachten, sofern diese im Angebot gesondert angegeben sind.
Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis-/Dokumentationszwecken aufzeichnen.
312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung.

§4 Vergütung der Leistungen, Fälligkeit und Rechnungsstellung
Die Vergütung der von Von Strünck Recruiting zu erbringenden Leistung wird in dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich festgelegt. Grundsätzlich wird die Vergütung dabei in eine Initiierungsgebühr sowie laufende, monatlich zu entrichtende Gebühren unterteilt.
Grundsätzlich sind sämtliche Preisangaben Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die vereinbarte Initiierungsgebühr ist unverzüglich ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Die monatliche Gebühr ist ebenfalls per sofort und für den Folgemonat zu entrichten.
Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch Von Strünck Recruiting bedarf. Im Falle des Verzugs werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten.
Von Strünck Recruiting behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich Von Strünck Recruiting das Recht vor, nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.
Der Auftraggeber kann die vereinbarte Vergütung ausschließlich auf unser angegebenes Konto überweisen:
Zahlungsempfänger: Von Strünck Recruiting & Consulting GmbH
Bankverbindung: Deutsche Bank
IBAN: DE24300700240119636900
BIC: DEUTDEDBDUE
Rechnungen der Von Strünck Recruiting & Consulting GmbH werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im pdf-Format gestellt.
Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide Vertragsparteien auf diese Form der Rechnungsstellung im Rahmen des Kooperationsvertrags geeinigt haben und dies schriftlich festhalten.
§5 Laufzeit und Kündigung

Leistungsbeginn und Laufzeit der Kooperation werden im jeweiligen Hauptvertrag vereinbart.
Grundsätzlich kann ein Kooperationsvertrag entweder in Form von Abonnements oder Kontingentverträgen geschlossen werden.
Im Falle eines Abonnements verlängert sich die Vertragslaufzeit, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung, jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag gekündigt hat. Die konkrete Kündigungsfrist bemisst sich nach der Gesamtlaufzeit der Kampagne und wird gesondert im Kooperationsvertrag festgelegt.
Bei Kontingentverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Kampagnen erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst mit dem Abruf eines Kontingents beginnt der Prozess der Optimierung der Kampagne/n sowie das Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten kann formlos, muss jedoch per Schriftform zum Beispiel per E-Mail erfolgen. Nicht abgerufene Kontingente verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums gegenstandslos.
Ein Kontingent entspricht einer Stellenanzeige für einen, vom Kunden genannten, Standort. Der Standort ist in der aktiven Kampagnenlaufzeit nicht änderbar. Ein Kontingent entspricht einer 30-tägigen Laufzeit. Ein früheres Abschalten der Kampagne auf explizitem Wunsch zieht keine Rückzahlung getätigter Vergütungen mit sich.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.


§6 Grundlagen der Zusammenarbeit
Von Strünck Recruiting verpflichtet sich den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen insbesondere bei seinen Recruiting-Aktivitäten zu unterstützen. Wir sind berechtigt uns dazu der Hilfe externer Dritter bzw. Dienstleister zu bedienen. Während der Zusammenarbeit wird die Von Strünck Recruiting & Consulting GmbH Websites/Landingpages im Namen des Kunden hosten, um die Vertragserfüllung zu gewährleisten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Von Strünck Recruiting alle Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit die Kampagne optimal konzipiert werden kann (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere zutreffende und vollständige Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers zu hinterlassen, die Registrierung beim „Von Strünck Recruiting Mitgliederbereich“ sowie das Absolvieren des Onboarding-Prozesses mitsamt der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und dem Unternehmenslogo in digitaler Form.
Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber hinterlegten Informationen, Auskünfte und Unterlagen werden nach Absolvieren des Onboarding-Prozesses hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Qualität und damit der Nutzbarkeit für die Kampagne von Von Strünck Recruiting geprüft und abgenommen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gilt als erfüllt, wenn Von Strünck Recruiting die Abnahme erteilt hat. Gelangt Von Strünck Recruiting zu dem Schluss, dass diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Auskünfte und Unterlagen für eine Kampagne nicht nutzbar sind, so ist Von Strünck Recruiting dazu berechtigt, den geplanten Kampagnenstart so lange zu verzögern, bis ein angemessenes Qualitätsniveau der Informationen erreicht ist. Hinreichend nutzbar und qualitativ angemessen sind dabei Informationen, die es einem unbeteiligten, objektiven Dritten erlauben, den vom Auftraggeber beschriebenen Auftrag vollumfänglich zu verstehen.
Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber zu hinterlegenden Informationen, Auskünfte und Unterlagen sind spätestens zwei Wochen vor der geplanten Liveschaltung zur Verfügung zu stellen. Wird diese Frist nicht gewahrt, so ist Von Strünck Recruiting berechtigt, den geplanten Kampagnenstart zu verzögern, bis diese Informationen, Auskünfte und Unterlagen vorliegen.
Der Auftraggeber ist ferner dazu verpflichtet, vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der gestalteten Inhalte, diese abzunehmen und zur Veröffentlichung freizugeben. Mit Kenntnisnahme der Fertigstellung wird dem Auftraggeber eine Abnahmefrist von 3 Werktagen gewährt. Verstreicht diese Frist, ohne dass der Auftraggeber dahingehend tätig geworden ist, so gelten die Inhalte als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Gibt der Auftraggeber auf diesem Wege Inhalte frei, haftet Von Strünck Recruiting mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.
Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistung notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
Etwaige Gewährleistungspflichten und Garantien seitens Von Strünck Recruiting entstehen erst, sobald der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht vollständig erfüllt hat.

§7 Garantie
Sollte die Von Strünck Recruiting & Consulting GmbH eine Garantie gewähren, so wird diese grundsätzlich und ausschließlich im Kooperationsvertrag festgehalten und gilt auch nur dann. Eine Garantieleistung behält ihre Wirksamkeit lediglich für die Erstlaufzeit der Kooperationsvereinbarung, die im Vertrag präzisiert ist. Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das im geschlossenen Vertrag genannte Leistungsspektrum, inklusive der darin enthaltenen Prozesse, vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung (siehe §6, S. 2 -5) des Auftragsgebers realisiert wird.
Die Garantieleistung stellt sich grundlegend wie folgt dar: Von Strünck Recruiting garantiert eine, im Vertrag präzisierte, Anzahl an Einstellungen, die im Zeitraum der Erstlaufzeit des Vertrages. Sollte dieses Einstellungsziel in der genannten Zeit nicht erreicht werden, wird der Kunde ohne weitere Dienstleistungsgebühren betreut, bis das Ergebnis erreicht ist.
Zu beachten ist, dass eine Einstellung dann als Einstellung zählt, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Dies gilt unabhängig von der Berufsbezeichnung und Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit schon bei dem Auftraggeber gearbeitet oder sich schon einmal bei ihm beworben hat. Eine Einstellung gilt für Von Strünck Recruiting erst als durchgeführt, wenn der entsprechende Bewerbende als „rekrutiert“ in der Von Strünck Recruiting Bewerbermanagement System markiert wird.
Die zentralen Prozesse, die eine Wirksamkeit einer Garantie gewährleisten können, variieren je nach Vertrag. Sie sind jedoch gänzlich wie folgt:some text
Durchführung von Anpassungen der Karriereseite gemäß des Beratungsergebnisses des Auftragnehmers.
Verpflichtung zur korrekten Pflege der eigens zur Verfügung gestellten Bewerberübersicht im Von Strünck Recruiting Bewerbermanagement System.
Umsetzung und Dokumentation des geschulten Recruiting-Prozesses gemäß des Beratungsergebnisses des Auftragnehmers:
a. Der Erstkontakt muss telefonisch erfolgen. Mindestens 3 Anrufversuche je Kandidat.
b. Lebensläufe, Anschreiben und weitere Unterlagen dürfen erst ab dem Bewerbungsgespräch angefordert werden.
Verpflichtung zur Meldung von Bewerbern, die nicht über die primären Kanäle des Auftragnehmers erfasst werden, die aber durch die vom Auftragnehmer kreierten Marketingmaßnahmen auf das Angebot des Auftraggebers aufmerksam geworden sind. Eine Meldung kann durch manuelles Eintragen im Strünck Recruiting Bewerbermanagement System oder durch Mitteilung (bspw. per E-Mail oder telefonisch) geschehen.
Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, die Einhaltung der Prozesse, insbesondere beim Anfragen einer Garantiewirksamkeit durch den Auftraggeber, genauestens zu prüfen. Hierunter fällt auch ein nachträgliches Kontaktieren der Bewerbenden. Dem Auftragnehmer wird gewährt, dass die Bewerbenden bis zu 3 Monate nach Vertragsende zu Prüfungszwecken kontaktiert werden können.
Sollte Von Strünck Recruiting feststellen, dass der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt hat, wird das Garantierecht restlos verwirkt.

§8 Nutzungsrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber erhält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Kundenbereich des „Von Strünck Recruiting Mitglieder Bereiches" enthaltenen Anwendungen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags und gilt 6 Monate über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus.
Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von Von Strünck Recruiting verbleiben uneingeschränkt bei Von Strünck Recruiting.
Sämtliche Arbeitsergebnisse, Leistungen und Informationen, die von Von Strünck Recruiting für den Auftraggeber produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen nicht mehr dem Urheberrecht von Von Strünck Recruiting und werden auf den Kunden übertragen.
Der Auftraggeber erhält Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte/Stellenanzeigen, die von Von Strünck Recruiting auf Webseiten veröffentlicht worden sind.
Der Auftraggeber garantiert, dass alle an Von Strünck Recruiting übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Von Strünck Recruiting ist nicht dazu verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben, auf ihre inhaltliche Richtigkeit bzw. rechtliche Zulässigkeit und/oder die mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
Von Strünck Recruiting trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von Von Strünck Recruiting erstellten Stellenanzeigen einschließlich der Bild- und Textelemente sowie sonstiger Angaben. Dies gilt nicht, sofern Stellenanzeigen, Stellenanzeigendaten einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstiger Angaben vom Auftraggeber an Von Strünck Recruiting übermittelt worden sind. Diese Regelung wird auch nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass der Auftraggeber die Veröffentlichung der Werbeanzeigen freigibt, es sei denn, der Auftraggeber hat aktiv Einfluss auf die erstellten Stellenanzeigen genommen.
Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte wird zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.
Die beim "Von Strünck Recruiting Media Day" entstandenen Bild- und Videomaterialien werden dem Kunden zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt.

§9 Referenznennung
Der Auftraggeber räumt Von Strünck Recruiting das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Von Strünck Recruiting im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang einer Referenzkundennennung zu verwenden. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von Logos des Auftraggebers; die Verwendung von Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, welches im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist; sowie der Veröffentlichung von Ergebnissen zur publizistischen Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von Von Strünck Recruiting wird dabei Rücksicht genommen.

§10 Haftung
Wir haften den Auftraggebern gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann, und zwar beschränkt auf den Ersatz vorhersehbaren und typischen Schadens.
Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§11 Datenschutz
Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Von Strünck Recruiting seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.
Wir informieren separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind bzw. geworden sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren. Unternehmen, die mit einer Partei i.S.d. §§ 15 ff AktG verbunden sind, sind nicht Dritte im Sinne von vorstehendem Satz 1; gleiches gilt für Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung des Vertrages von einer Partei beauftragt wurden und die in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet (worden) sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung setzt sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für ein Jahr fort.
Bevor Von Strünck Recruiting für den Auftraggeber tätig werden kann, ist die Kenntnisnahme und Einwilligung eines dem Kooperationsvertrag zugrundeliegenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrags (AVV) notwendig, welcher die weiteren Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes – insbesondere im Kontext der Erhebung und Verwendung von Bewerberdaten – konkretisiert.
Mit Nutzung unserer Bewerbermanagement-Plattform stimmt der Auftraggeber der Protokollierung der Nutzung zu, die ausschließlich zum Zwecke der Systemverfügbarkeit, Fehlersuche und Lösungen von Supportanfragen definiert ist. Es wird ausdrücklich kein Nutzerverhalten analysiert. Das damit einhergehende Interesse der Von Strünck Recruiting & Consulting GmbH soll die störungsfreie Nutzung des „Von Strünck Recruiting Bewerbermanagement Systems“ gewährleisten und garantieren.
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, seine im Rahmen der Registrierung des „Von Strünck Recruiting Mitgliederbereich“ erhaltenen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sorgsam aufzubewahren. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Zugangsdaten an externe Dritte weiterzugeben oder zu übertragen. Hat der Auftraggeber die Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen externen Dritten vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet, hat er Von Strünck Recruiting von jedem durch die unbefugte Verwendung der Zugangsdaten verursachten Schaden freizustellen.
Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, muss diese schriftlich erfolgen. Hierzu können Sie uns eine E-Mail zukommen lassen an: info@vs-recruiting.de oder den herkömmlichen Postweg nutzen. In dem Widerspruch sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der Mail bei uns.

§12 Schlussbestimmungen
Erklärungen: Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Schriftform erfolgen. Von Strünck Recruiting kann hierzu die vom Auftraggeber im Auftragsschreiben angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Auftraggeber Von Strünck Recruiting unverzüglich mitteilen.
Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform nach § 126b BGB (z.B. E-Mail oder Brief). Ebenso gilt dies für Änderungen und Ergänzungen des Kooperationsvertrags. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
Aufrechnung: Der Auftraggeber kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von Von Strünck Recruiting unbestritten ist.
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand: Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Auftraggeber sind die Gerichte in Braunschweig. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.
Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher und redlicher Betrachtungsweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

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